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BVerwG, 28.08.2017 - 1 B 124.17 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Ausweisung eines Asylsuchenden aus generalpräventiven Gründen wegen Annahme der Wiederholungsgefahr der Begehung von Straftaten; Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausweisung eines Asylsuchenden aus generalpräventiven Gründen wegen Annahme der Wiederholungsgefahr der Begehung von Straftaten; Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- rechtsportal.de
Ausweisung eines Asylsuchenden aus generalpräventiven Gründen wegen Annahme der Wiederholungsgefahr der Begehung von Straftaten; Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 19.09.2016 - 3 K 143/16
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2017 - 7 A 11445/16
- BVerwG, 28.08.2017 - 1 B 124.17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 19.04.2017 - 11 S 1967/16
Ausweisungsinteresse im Sinne des AufenthG 2004, Fassung: 2016-01-01, § 5 Abs 1 …
Auszug aus BVerwG, 28.08.2017 - 1 B 124.17
und beruft sich insoweit auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, das diese Frage bejaht (VGH Mannheim, Urteil vom 19. April 2017 - 11 S 1967/16). - BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14
Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern; …
Auszug aus BVerwG, 28.08.2017 - 1 B 124.17
Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschluss vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110). - BVerwG, 23.09.2011 - 1 B 19.11
Ausweisung wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung; …
Auszug aus BVerwG, 28.08.2017 - 1 B 124.17
Ein Verfahrensfehler kann zwar ausnahmsweise dann gegeben sein, wenn die Beweiswürdigung objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet (BVerwG, Beschluss vom 23. September 2011 - 1 B 19.11 - juris Rn. 4 m.w.N.). - VGH Bayern, 13.03.2006 - 24 ZB 05.3191
Auszug aus BVerwG, 28.08.2017 - 1 B 124.17
Die Beschwerde setzt sich hier schon nicht mit der vom Berufungsgericht herangezogenen Rechtsprechung eines anderen Obergerichts auseinander (VGH München, Beschluss vom 13. März 2006 - 24 ZB 05.3191 ), behauptet auch sonst die Klärungsbedürftigkeit dieser Frage, ohne sie in Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung darzulegen, setzt sich nicht mit der umstrittenen Folgefrage auseinander, ob eine - als gegeben unterstellte - Fiktion dem "Besitz" einer Aufenthaltserlaubnis gleichgestellt werden kann, und vernachlässigt zudem, dass das Berufungsgericht - wegen der im Zeitpunkt der Antragstellung bereits rechtskräftigen Verurteilung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe - zu Recht zudem davon ausgegangen ist, dass der Kläger auch die Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG nicht erfüllt hat und es daher einer atypischen Konstellation bedurft hätte, um ihm abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.